Das Erbrecht hat die Funktion, das Privateigentum als Grundlage der eigenverantwortlichen Lebensgestaltung mit dem Tod des Eigentümers nicht untergehen zu lassen, sondern seinen Fortbestand im Wege der Rechtsnachfolge zu sichern. Somit regelt das Erbrecht als Teil des Privatrechts alle mit dem Tode eines Menschen zusammenhängenden Rechtsfragen. In vielen Fällen hat die Nachlassangelegenheit für die Betroffenen eine nicht unerhebliche finanzielle und wirtschaftliche Bedeutung. Zunächst sind die Fragen der Erbfolge unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften zu klären. Soweit ein Testament vorhanden ist, gibt es häufig Unsicherheit und Auslegungsbedarf hinsichtlich dessen Inhalts. Gelegentlich hat der Testierende im Rahmen eines solchen Testaments auch ein Vermächtnis zu Gunsten Dritter ausgesetzt. Hier stellt sich die Frage nach der Um- und Durchsetzung dieses Vermächtnisanspruchs gegenüber den Erben. Darüber hinaus ist die Konstellation anzutreffen, dass gesetzliche Erben, also der Ehegatte oder Abkömmlinge, durch eine Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Ihnen steht dann von Gesetzes wegen der sogenannte Pflichtteil zu. Wir sind dabei behilflich, solche Pflichtteilsansprüche der Höhe nach zu ermitteln und durchzusetzen. Soweit mehrere Person Erben geworden sind, liegt eine Erbengemeinschaft vor. Hier stellt sich häufig die Frage, in welcher Weise eine solche Erbengemeinschaft auseinandergesetzt werden kann.
In vielen Fällen sind mit Nachlassregelungen auch erbschaftssteuerrechtliche Fragen verbunden. Gerade die mit Wirkung zum 01. Januar 2009 in Kraft getretene Erbschaftssteuerreform macht aufgrund der inhaltlichen Änderungen, zum Beispiel in Hinsicht auf eigengenutzte
Immobilien, die geänderten Bewertungsregelungen, Freibeträge und Steuersätze, eine umfassende Beratung notwendig.
Herr Rechtsanwalt Heiner Hanefeld, Herr Rechtsanwalt zugleich Fachanwalt für Erbrecht und Notar Henning Schwarze sowie Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Wilfried Schwarze sind seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Erbrecht tätig und mit allen vorbenannten Themen gut vertraut.
Wenden Sie sich somit in allen erbrechtlichen Fragestellungen vertrauensvoll an uns.