Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Studium
Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum
Werdegang
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften, Referendar am Landgericht Bochum. Herr Hanefeld ist seit 1994 als Rechtsanwalt tätig. Er beschäftigt sich von Beginn seiner beruflichen Tätigkeit an schwerpunktmäßig mit den Gebieten des Arbeitsrechts und des Familienrechts. Vor diesem Hintergrund wurde ihm im Jahre 1999 aufgrund seiner nachgewiesenen besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse die Berechtigung zur Führung des Titels "Fachanwalt für Arbeitsrecht" zuerkannt. Aufgrund des Nachweises der notwendigen Voraussetzungen ist Herr Hanefeld seit dem Jahre 2003 auch berechtigt, den Titel "Fachanwalt für Familienrecht" zu führen.
Darüber hinaus ist Herr Hanefeld schwerpunktmäßig in den Bereichen des Erbrechts sowie des Wohnungseigentumsrechts tätig. Herr Hanefeld ist dem Sport eng verbunden und seit vielen Jahren erster Vorsitzender des Sportvereins Concordia Wiemelhausen e. V., er beschäftigt sich deshalb insbesondere auch mit sport- und vereinsrechtlichen Fragestellungen. Er ist darüber hinaus im kirchlichen Bereich ehrenamtlich aktiv. Unter anderem vor diesem Hintergrund ist Herr Hanefeld mit der Thematik des kirchlichen Arbeitsrechts in besonderer Weise vertraut.
Zulassung
Vertretungsberechtigt vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht.
Mitgliedschaften
Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein
Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein
Bochumer Anwaltsverein
Deutscher Anwaltsverein
Arbeitsgebiete
Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Kauf- und Werkvertragsrecht, Sport- und Vereinsrecht, Wohnungseigentumsrecht