STRAF- UND BUSSGELDRECHT 

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Straf- und Bußgeldrecht in Bochum

Auf keinem anderen Rechtsgebiet vermag der Staat mit mehr Macht in die Rechte des Bürgers einzugreifen als im Strafrecht. Nirgends können die Konsequenzen staatlichen Handelns für den Einzelnen einschneidender, sein als auf diesem Rechtgebiet. Festnahmen, Verurteilungen, Freiheitsstrafen und andere Maßnahmen haben für die Betroffenen in der Regel traumatische Folgen und ändern das Leben oft grundlegend.

Im Bereich des Strafrechts ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt für den Mandanten daher häufig von existentieller Bedeutung. Im Ermittlungsverfahren, beziehungsweise im häufig folgenden Strafverfahren, steht der Beschuldigte allein der Polizei oder der Staatsanwaltschaft gegenüber. Ohne anwaltliche Vertretung hat er in diesem Zusammenhang nicht einmal das Recht, in Akten, die in seiner Angelegenheit geführt werden, Einsicht zu nehmen.

Dies allein zeigt, wie wichtig es ist, sich rechtzeitig schon im Ermittlungsverfahren durch einen Verteidiger vertreten zu lassen. Dies gilt natürlich um so mehr, wenn sich der Mandant während des Ermittlungsverfahrens bereits in Untersuchungshaft befindet. In dieser Situation ist die erfolgreiche Wahrnehmung der eigenen Rechte ohne anwaltliche Hilfe kaum noch möglich.

Wir übernehmen daher die Vertretung von Mandanten schon im Vorfeld eines möglichen Strafverfahrens. Unsere Tätigkeit ist hierbei nicht auf das reine Strafrecht beschränkt, sondern umfasst auch die Vertretung in Ordnungswidrigkeiten und Disziplinarverfahren. Selbstverständlich setzen wir auch die Rechte der Opfer einer Straftat im Wege der Nebenklage durch.

Beim Thema Bußgeld geht es für die meisten Betroffenen in erster Linie um den Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten, auch wenn das Gebiet noch weitaus mehr Tatbestände umfasst und in unterschiedlichen Gesetzen geregelt ist. Neben dem erzieherischen Effekt sind Bußgelder und Verwarnungen eine willkommene Gelegenheit, um für die Staatskasse zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Beginnend beim einfachen Parkverstoß (Verwarnung) bis zu schwerer wiegenden Verstößen wie extremen Geschwindigkeitsübertretungen oder das "Überfahren" einer roten Ampel werden Bußgelder und gegebenenfalls Fahrverbote bis zu drei Monaten von den Polizei- oder Ordnungsbehörden verhängt.

Wenn Ihnen ein solcher Vorwurf ungerechtfertigt oder überzogen streng erscheint, können Sie sich dagegen zur Wehr setzen. Sprechen Sie aber nie ohne anwaltlichen Beistand mit der Polizei oder sonstigen Behördenvertretern, wenn man Ihnen eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat vorwirft.

Voraussetzung für einen guten Rat ist das sorgfältige Aktenstudium. Erst dann kann der Anwalt eine Empfehlung aussprechen, ob eine Einlassung für Sie vorteilhaft ist oder ob Sie besser die Aussage verweigern sollten. Hierzu sollten Sie sich von einem erfahrenen Anwalt vertreten lassen. Schon ein ungeschickt selbst formulierter Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann Ihnen auf dem Rechtsweg große Nachteile bescheren. Die Einspruchfrist beträgt in der Regel nur zwei Wochen und muss unbedingt eingehalten werden, wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid angehen möchten.

Dem Einspruch folgt ein Zwischenverfahren, in dem nochmals geprüft wird, ob die Voraussetzungen für eine Einstellung vorliegen. Wenn dies nach Meinung der Behörde nicht der Fall ist, übergibt die Staatsanwaltschaft die Sache dem Gericht und es schließt sich ein gerichtliches Verfahren an.

Sprechen Sie bei berechtigen Zweifeln am Bußgeldbescheid rechtzeitig mit einem Rechtsanwalt. Dies trägt zur Vermeidung unnötiger Kosten bei und Sie erlangen Rechtssicherheit. Sehr häufig kann bereits nach Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt geklärt werden, ob es begründete Argumente gibt, um gegen das verhängte Bußgeld erfolgreich vorzugehen.

Herr Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Rompel ist ein seit drei Jahrzehnten auf dem Gebiet des Straf- und Bußgeldrechts hochspezialisierter Rechtsanwalt und vertritt bundesweit Ihre Rechte in allen Instanzen.

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