FAMILIENRECHT

Vertrauen - Partnerschaft - Recht bekommen
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Familienrecht in Bochum

Thema des Familienrechts sind alle Fragen, die sich rund um diese Themenbereiche ergeben:

»Ehe

»Familie

»Partnerschaft

»Verwandtschaft

»Pflege

Außerdem kann die rechtliche Betreuung im Familienrecht eine Rolle spielen. Dies ist der Fall, wenn eine Person aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln kann und keine oder nur unzureichende Vollmachten vorhanden sind. Das Familienrecht wird zum Zivilrecht gezählt.

Ehescheidung und Trennung


Statistisch gesehen wird ungefähr jede dritte Ehe in Deutschland geschieden. In diesem Zusammenhang ergeben sich eine ganze Reihe von Fragen, die durch einen Anwalt für Familienrecht geklärt werden sollten. Einer Scheidung geht immer eine Trennung voraus. Damit alles ordnungsgemäß vonstattengeht, müssen zahlreiche Faktoren Berücksichtigung finden. Als Ihr Rechtsanwalt in Bochum beraten wir Sie gern zu allen Anliegen rund um das Thema Scheidung. Dabei müssen nicht nur rechtliche Aspekte, sondern auch die Kosten geklärt werden.

Kontaktieren Sie uns. Gerne bieten wir Ihnen in Bochum eine fachkundige Beratung im Familienrecht!

Trennung und Unterhalt


Nach der Scheidung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft steht dem Partner, der nicht oder weniger als der andere Partner verdient hat, ein Unterhalt zu. Dieser wird Trennungsunterhalt genannt. Wie hoch dieser ausfällt, ist individuell verschieden. Aus diesem Grunde ist es sehr wichtig, dass Sie sich im Vorfeld genau informieren, welcher Betrag Ihnen zusteht oder welchen Unterhalt Sie im Ernstfall zu zahlen haben. Ein Anwalt für Familienrecht ist in diesem Fall Ihr idealer Ansprechpartner,

Dies ist auch ein wichtiges Thema, wenn Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind. Dabei gibt es eindeutige gesetzliche Vorgaben, wer für die Zahlung des Kinderunterhaltes zuständig ist und wer zum Empfang des Unterhaltes berechtigt ist. Als Ihr Rechtsanwalt in Bochum beraten wir Sie dazu gern und helfen Ihnen bei Bedarf, den Ihnen gesetzlich zustehenden Trennungs- und/oder Kindesunterhalt durchzusetzen. 

Weitere Fragen, die sich aus einer Scheidung ergeben können, beziehen sich zum Beispiel auf die Vermögensaufteilung. Nicht in jedem Falle ist ein Ehevertrag vorhanden. Unabhängig davon helfen wir Ihnen in unserer Kanzlei in Bochum gern weiter, wenn es um vermögensrechtliche Anliegen geht.

Elternunterhalt, Pflege und rechtliche Betreuung


Die Pflege der alten und kranken Eltern sowie alle damit zusammenhängenden Rechtsfragen werden für immer mehr Familien zum Thema. Aus diesem Grunde ist der Elternunterhalt, die Pflege, die Vorsorge und die rechtliche Betreuung immer wieder Thema im Rahmen familienrechtlicher Fragen. Das Familienrecht macht eindeutige Aussagen, wer zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet ist und wenn ja, in welcher Höhe dies zu geschehen hat. Wer nur wenig verdient, muss keinen Elternunterhalt zahlen. Außerdem spielt die Frage eine Rolle, ob und in welchem Umfang die Kinder eigene finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen haben, die immer Vorrang vor dem Elternunterhalt besitzen.

Sind keine oder nur unzureichende Vollmachten für den Ernstfall vorhanden, wird das Thema rechtliche Betreuung relevant. Das Familienrecht macht hier eindeutige Vorgaben und regelt die Bedingungen für eine rechtliche Betreuung.

»Herr Rechtsanwalt Heiner Hanefeld hat aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit schon mehrere tausend familienrechtliche Verfahren erfolgreich und zur Zufriedenheit der Mandanten betreut.«

Besondere Bedeutung hat auch die seit dem Jahre 2004 entwickelte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in Hinsicht auf die Gestaltung von Eheverträgen. Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof seitdem fortlaufend weiterentwickelt. Herr Rechtsanwalt Heiner Hanefeld ist als Fachanwalt für Familienrecht aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen gebeten worden, zur Entwicklung dieser Rechtsprechung und deren Auswirkungen gegenüber dem Fernsehsender "RTL" Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahmen haben bundesweite Verbreitung gefunden. Gerne steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Heiner Hanefeld als Fachanwalt für Familienrecht für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen zur Verfügung. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein verfügt er über alle aktuellen Informationen, um Sie erfolgreich zu vertreten.

Darüber hinaus werden im Rahmen der notariellen Bearbeitung EheverträgeTrennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen entworfen und durchgeführt sowie Adoptionen begleitet. In diesem Bereich werden Sie durch die Herrn Rechtsanwalt und Notar Henning Schwarze und Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. Tigran Dabag betreut.

Kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Bochum, wenn Sie Beratung durch einen fachlich kompetenten Rechtsanwalt suchen!

FAQs - häufig gestellte Fragen zum Familienrecht

  • Was versteht man unter dem Trennungsjahr?

    Das Trennungsjahr ist eine gesetzliche Voraussetzung für die Scheidung einer Ehe. Bevor es zu einer Scheidung kommen kann, muss das Ehepaar mindestens ein Jahr getrennt leben. Widerspricht einer  der Eheleute der Scheidung, kann die Trennungszeit auch bis zu drei Jahre andauern. Die Trennung muss dabei beiden Parteien deutlich zu verstehen gegeben werden. Dies kann, muss aber nicht, durch den Auszug aus der gemeinsamen Wohnung passieren.



    Lebt das Paar in der Ehewohnung weiterhin zusammen, kann es dennoch als Trennung angesehen werden, wenn die Lebensbereiche deutlich getrennt sind. Konkret bedeutet dies, dass die Eheleute sich zwar die Wohnung teilen,  aber die einzelnen Bereiche wie beispielsweise das Kochen und Waschen getrennt erfolgen. Dieses Trennungsjahr soll dabei helfen sicherzustellen, dass  sich die Eheleute der Konsequenzen der Scheidung bewusst sind und eine Versöhnung nicht mehr wahrscheinlich ist. Eine Scheidung ohne Trennungsjahr findet nur in Härtefällen statt.

  • Was bedeutet gemeinsame elterliche Sorge?

    Solange ein Kind minderjährig ist, sind die Eltern bevollmächtigt und verpflichtet, für dieses Kind zu sorgen. Darin  inbegriffen sind alle körperlichen, wirtschaftlichen, sozialen und geistigen Interessen des Kindes. Dabei entscheiden die Eltern auch, wo  sich der Lebensmittelpunkt des Kindes befindet, das heißt, wo und mit  wem das Kind wann lebt. Dieses Elternteil kümmert sich dann um die  alltäglichen Bedürfnisse des Kindes.  Wichtige, für das Leben des Kindes entscheidende Entscheidungen werden jedoch von beiden Elternteilen weiterhin gemeinsam getroffen.

  • Wann muss man Kindesunterhalt bezahlen?

    Gibt es ein gemeinsames Kind, sind beide Elternteile unterhaltspflichtig. Kindesunterhalt muss bei allen Kindern bezahlt werden,  die minderjährig sind, und bei volljährigen Kindern, die sich noch in ihrer ersten Ausbildung befinden und selbst noch nicht verheiratet sind. Zur Erstausbildung gehören sowohl die berufliche Lehre als auch das Studium. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch Stief- oder Pflegekinder. Hier gibt es keinen Anspruch auf Kindesunterhalt.


    Beim Unterhalt werden zwei Arten unterschieden: Barunterhalt und Kindesunterhalt in Naturalien. Das Elternteil, das getrennt vom Kind lebt, ist verpflichtet, den Barunterhalt monatlich und im Voraus zu zahlen. Kindesunterhalt in Naturalien bedeutet, dass das Elternteil, welches mit dem Kind zusammenlebt, verpflichtet ist, für Unterkunft, Betreuung,  Lebensmittel und dergleichen zu sorgen.

  • Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

    Für Kinder, die entweder noch minderjährig sind oder volljährig und in ihrer Erstausbildung, besteht ein Anspruch auf Kindergeld. Leben dabei beide Elternteile in einem gemeinsamen Haushalt, bestimmen sie selbst, wer das Kindergeld bekommt. Handelt es sich jedoch um getrennte Haushalte, hat die Person Anspruch auf das Kindergeld, die mit dem Kind zusammenlebt. Lebt das Kind in einem eigenen oder fremden Haushalt, geht das Kindergeld an das Elternteil, welches den meisten Unterhalt zahlt.

  • Wie läuft eine Scheidung ab?

    Um sich scheiden lassen zu können, muss das Ehepaar sich zunächst für ein Jahr trennen. Das sogenannte Trennungsjahr ist eine gesetzliche Voraussetzung für eine Scheidung. Das Scheidungsverfahren wird in die Wege geleitet, indem ein Anwalt im Auftrag eines der Ehegatten einen Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht stellt. Nach dem Eingang dieses  Antrags bekommt der Antragsteller zunächst eine Gebührenrechnung, die  beglichen werden muss. Sobald dies geschieht, wird der Scheidungsantrag  von dem Gericht dem anderen Ehepartner zugestellt. Dieser kann dem  Scheidungsantrag nun zustimmen oder widersprechen. Das Gericht setzt  daraufhin einen Termin für eine Verhandlung fest.


    Sind beide Parteien mit der Scheidung einverstanden  und alle Voraussetzungen erfüllt, kann da bereits die Scheidung  beschlossen werden. Dies ist eine einvernehmliche Scheidung. Will einer der Eheleute die  Scheidung nicht, muss der Antragsteller erklären, weshalb er die Ehe für gescheitert hält. Der andere Ehepartner hat auch die Möglichkeit, einen eigenen Rechtsanwalt zu beauftragen und weitere Anträge zu stellen.

  • Wie sieht ein Ehevertrag aus?

    Ein Ehevertrag ist ein Vertrag, den die Brautleute vor ihrer Hochzeit aufsetzen und unterschreiben. Dabei kann dieser recht individuell gestaltet werden. So wird im Voraus geklärt, was im Falle einer Scheidung passiert. Oft wird in solchen Eheverträgen festgehalten, wie die ehelichen Güter im Falle einer Trennung verteilt werden. Oder aber er legt fest, welcher Unterhalt dem Partner  zusteht und wo die (zukünftigen) Kinder leben sollen. Jedem Brautpaar  sind dabei natürlich unterschiedliche Dinge wichtig. Die Details sollten deshalb rechtzeitig im Voraus mit einem Rechtsanwalt besprochen werden.

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