23/02/2021
Wer haftet für einen Wohnungsbrand und welche Rechte bzw. Pflichten haben Mieter und Vermieter? Die Kanzlei Schwarze, Hanefeld, Dr. Dabag klärt auf.
Bricht in einer Wohnung ein Feuer aus, gilt es zunächst, das eigene Leben zu retten und Ruhe zu bewahren. Bestimmte Maßnahmen verhindern das Ausbreiten des Feuers und helfen zusätzlich, klare Verhältnisse für die Erstattung der Versicherungen zu schaffen. Ein Schaden kann begrenzt werden, wenn das Verhalten bei einem Brand geordnet und ruhig erfolgt. Unsere Kanzlei Schwarze, Hanefeld, Dr. Dabag Rechtsanwälte PartGmbB für Mietrecht in Bochum berät Sie gerne, welche Versicherung Sie benötigen, wer für den Schaden haftet und welche Ansprüche Sie als Mieter und Vermieter haben.
Damit die Versicherungssumme vollständig ausgezahlt wird, sind bestimmte Sicherheits- und Verhaltensregeln zu beachten, sodass der entstandene Schaden nicht mit Fahrlässigkeit in Verbindung gebracht wird. Das ist immer dann der Fall, wenn bestimmte Maßnahmen unterlassen werden, die helfen, den Schaden gering zu halten.
Es ist wichtig, nach dem Brand abzuwarten, bis alle Brandstellen erkaltet sind, und die Wohnung danach gut zu lüften. Das beseitigt mögliche Schadstoffe, die in den Brandrückständen zurückbleiben. Vorher ist es nicht notwendig, den beschädigten Raum zu betreten.
Für den Mieter und den Vermieter ist ein Wohnungsbrand ärgerlich, kann jedoch durch die Versicherung gedeckt werden. Das betrifft besonders den Rohbau einer Wohnung. Ist dieser durch Feuer zerstört, werden sämtliche Kosten durch die Versicherung getragen. Ein Brand kann folgende Ursachen haben:
Bei einem unverschuldeten Brand in der Wohnung haben Mieter bestimmte Rechte, die sie wahrnehmen können. Unsere Kanzlei Schwarze, Hanefeld, Dr. Dabag Rechtsanwälte PartGmbB steht Ihnen in Hinblick auf das Mietrecht in Bochum gerne beratend zur Seite.
Zunächst haben Mieter bei einem Brand, der nicht selbst verschuldet wurde, ein Recht auf Mietminderung, wenn die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist. Dazu können sie verlangen, dass der Vermieter die Kosten für die Unterbringung in einem Hotel oder in einer Pension vorübergehend übernimmt.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine Ersatzwohnung zur Verfügung zu stellen. Dazu kann er verlangen, dass die Miete weitergezahlt werden muss. Je nach Schwere des Schadens kann diese dann reduziert werden. Hat der Mieter den Brand verursacht, ist es nicht möglich, die Miete zu mindern.
Weiterhin ist der Vermieter nach dem Brand verpflichtet, die Wohnung zu sanieren und Brandspuren beseitigen zu lassen. Ist das nicht der Fall, darf die Miete gemindert werden. Das gilt nicht, wenn der Mieter schuld ist. Dann ist er dazu verpflichtet, die Wohnung wieder instand zu setzen.
Der Mieter hat die Pflicht, den Brand und Schaden seiner Versicherung zu melden. In der Praxis eignen sich für solche Vorfälle Feuerversicherungen oder die einfache Hausratversicherung.
Es ist wichtig, dass der Schaden unmittelbar nach dem Brand gemeldet wird, damit der Mieter die Schadensbeseitigung mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung abstimmen kann. Während die Versicherung die Entschädigung für alle versicherten Sachen leistet, können Sie die Aufräumungsarbeiten selbstständig vornehmen. Auch diese werden zu einem Teil als Kosten übernommen, wenn das im Versicherungsvertrag festgelegt ist.
Rechtlich gilt, dass derjenige für den Schaden haftet, der ihn verursacht hat. Entsteht der Brand entsprechend durch grobe Fahrlässigkeit des Mieters, haftet dieser für alle entstandenen Schäden. Grob fahrlässig bedeutet, dass Feuer ausgebrochen ist, weil bestimmte Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten wurden, unbedacht gehandelt wurde oder Vorkehrungen unterlassen wurden, die einen Brand verhindern. Ein Beispiel für grobe Fahrlässigkeit ist, wenn der Mieter angezündete Kerzen unbeaufsichtigt lässt.
Entsteht das Feuer dagegen durch unterlassene Reparaturen oder Erneuerungen, die dem Vermieter obliegen, wird auch dieser zur Verantwortung gezogen. Der Vermieter haftet entsprechend, wenn er für den Wohnungsbrand verantwortlich ist. Das können veraltete Leitungen oder eine Elektrik sein, die nicht auf dem neuesten Stand ist und nicht ausgetauscht wurde. Die Kosten übernehmen die Haftpflicht- oder Hausratsversicherungen. Das gilt auch dann, wenn das Feuer auf eine Nachbarswohnung übergegangen ist und dort weitere Schäden verursacht hat.