14/09/2022
Gerade Anwalts- und Prozesskosten summieren sich häufig und sind somit steuerlich besonders interessant. Doch kann man diese absetzen, bzw. in welchen Fällen ist dies möglich? Dieser Beitrag liefert die wichtigsten Antworten.
Sie suchen einen Rechtsanwalt in Bochum, der z. B. Vermietende, Arbeitnehmer und -nehmerinnen oder bei Fällen im Familienrecht juristisch unterstützt? Nehmen Sie gerne Kontakt mit der Kanzlei Schwarze, Hanefeld, Dr. Dabag Rechtsanwälte auf.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
Rechtsstreit bei der Vermietung
Für Vermietende gibt es schon einmal gute Neuigkeiten: Alle Kosten, die für einen Rechtsbeistand, das Gericht oder für Gutachten anfallen, sind absetzbar. Sie können diese als Werbungskosten in die Steuererklärung eintragen.
Der oder die Mietende hingegen kann die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten nicht als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Dies wurde in einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) von 2016 entschieden.
Rechtsstreit bei Arbeitnehmern
Auch bei Konflikten am Arbeitsplatz oder Unstimmigkeiten hinsichtlich der Rente können die Kosten für den Rechtsanwalt bzw. -anwältin absetzbar sein. Sind Sie z. B. aufgrund einer Krankheit nicht mehr arbeitsfähig, steht Ihnen die Erwerbsminderungsrente zu. Ergibt sich dabei ein Rechtsstreit mit der Rentenversicherung, können Sie die Kosten für Anwalt bzw. Anwältin und Gericht als Werbungskosten absetzen.
Konflikte im Betrieb können Ihre Steuererklärung ggf. weiter „entlasten”. Wenn Sie Ihre Firma z. B. wegen Mobbings, nicht gezahlten Gehältern oder einer Entlassung verklagen, können Sie die entstandenen Kosten als Werbungskosten absetzen.
Ereignet sich auf dem Weg zur oder von der Arbeit ein Unfall, kann dies ebenso zu juristischen Auseinandersetzungen führen. Auch hier können Arbeitnehmer und -nehmerinnen die Kosten für den Anwalt oder die Anwältin bzw. für das Gericht als Werbungskosten in die Steuererklärung aufnehmen.
Familiäre Konflikte
Führen Streitigkeiten z. B. beim Thema Erbschaft oder einer Scheidung zu Anwalts- oder Gerichtskosten, stehen die Optionen eher schlecht.
Streiten sich Familienangehörige vor Gericht um eine Erbschaft, können die Kosten in Ausnahmefällen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Dies trifft z. B. zu, wenn Sie ohne den Rechtsstreit die lebensnotwendigen Bedürfnisse nicht mehr finanzieren können. Seit 2013 können auch die Kosten, die bei einer Scheidung entstehen, nicht mehr abgesetzt werden.
Ihr Rechtsanwalt in Bochum
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie die Kosten steuerlich absetzen können? Oder suchen Sie juristischen Beistand für einen Konflikt mit Ihrer Firma, der Familie oder Mietenden?
Unsere Kanzlei ist in vielen Rechtsgebieten juristisch tätig und zeichnet sich durch fachlich kompetente Rechtsanwälte und -anwältinnen, Fachanwälte und -anwältinnen sowie Notare bzw. Notarinnen aus. Nehmen Sie gerne Kontakt für ein erstes Gespräch auf.