21/07/2022
Das Erbe eines Versterbenden ist oft ein heikles Thema und kann bei den Nachfahren zu erheblichem Streit führen. Umso wichtiger ist es, dass bereits vor dem Ableben alle Details genau geklärt und rechtlich abgesichert sind. Damit Sie Ihren Familienfrieden sicherstellen, können Sie einen Erbvertrag oder ein Testament wählen. Doch wo liegen hier eigentlich die Unterschiede und wann ist welche Variante besser geeignet? Damit Sie sich richtig entscheiden, verraten wir von Schwarze, Hanefeld, Dr. Dabag Rechtsanwälte, wann welche Form zu empfehlen ist.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
Die gesetzliche Erbfolge als Basis für das Erbe
Nicht selten kommt es vor, dass ein Verstorbener oder eine Verstorbene nie Details zum Verfahren mit dem Nachlass geregelt hat. Auch dann, wenn das Ableben völlig unerwartet eintritt, ist dies oft der Fall. Der Gesetzgeber hat hierfür eine gesetzliche Erbfolge festgelegt, nach der das verbleibende Vermögen aufgeteilt wird.
So geht der Nachlass an folgende Personen:
Der Ehepartner oder die Ehepartnerin erbt ebenfalls im Sterbefall. Wenn mehrere Angehörige vorhanden sind, gibt es im Erbrecht genaue Regeln, wie die Verteilung prozentual erfolgt.
Erbvertrag und Testament – die Regelung des Erbes nach eigenen Wünschen
Wenn Sie lieber selbst entscheiden möchten, wer Ihren Nachlass in welcher Verteilung erhält, sollten Sie bereits zu Lebzeiten entsprechende Schriften aufsetzen. Das Testament ist hierbei am bekanntesten und besonders verbreitet. Sie notieren handschriftlich auf einem Dokument, wer in welchem Umfang entsprechende Anteile Ihres Nachlasses erhalten soll. Die Problematik des Testaments besteht oft darin, dass die genaue Form nicht eingehalten wird oder die Aufteilung nicht exakt genug beschrieben ist. Dies eröffnet die Türe für einen Rechtsstreit, bei dem die Erben über dessen Rechtmäßigkeit streiten.
Um dieses Problem zu umgehen, können Sie alternativ einen Erbvertrag erstellen. Diesen setzen Sie nicht alleine auf, sondern immer in Zusammenarbeit mit einem Anwalt, einer Anwältin oder einem Notar oder einer Notarin. Die Sachverhalte im Erbvertrag sind rechtlich bindend und können daher nicht angefochten werden.
Wann eignet sich Erbvertrag oder Testament?
Der Erbvertrag ist immer die rechtssichere Lösung im Vergleich. Wenn Sie daher großen Wert auf eine genaue Regelung der Verteilung Ihres Nachlasses legen, sollten Sie sich immer für diese Lösung entscheiden. Lassen Sie sich am besten von einem Spezialisten oder einer Spezialistin hierzu beraten.